Neuer Job, kaum Aufstiegsmöglichkeiten oder ein Umzug in eine andere Stadt – die Gründe für eine Kündigung des Arbeitsvertrags können vielfältig sein. Für Arbeitnehmer gibt es aber immer einige Dinge zu beachten. Wir verraten, welche das sind.
Kündigung des Arbeitsvertrags: Brennen Sie nicht alle Brücken nieder
Eine Kündigung kann etwas sehr Emotionales sein. Vor allem, wenn man lange in der Firma gearbeitet hat, aber auch dann, wenn man froh ist, endlich die Firma verlassen zu können. Gerade im letzten Fall sollten Arbeitnehmer immer respektvoll und professionell mit dem Vorgesetzten und den Kollegen umgehen – und zwar aus mehreren Gründen: Erstens das Arbeitszeugnis, das der Vorgesetzte ausstellen wird und zweitens der Volksweisheit, dass man sich immer zwei Mal im Leben begegnet. Besonders bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb der gleichen Branche ist das nämlich nicht ganz unwahrscheinlich. Daran sollten Arbeitnehmer denken, die mit Wut im Bauch kündigen.
Kündigung des Arbeitsvertrages: Die gesetzlichen Kündigungsfristen
Einer der wichtigsten Dinge bei der Kündigung des Arbeitsvertrages sind die Kündigungsfristen, denn erst danach wird die Kündigung gültig. Bis zum Ablauf der Frist müssen Sie daher an ihrem alten Arbeitsplatz erscheinen, oder Ihren Resturlaub nehmen. Was aber noch wichtiger ist: Der neue Arbeitsvertrag kann erst nach dem Ende des Kündigungsfrist starten.
Grundsätzlich ist die Frage der Kündigungsfrist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 622 geregelt. Dabei gibt es verschiedene Fristen je nach Betriebszugehörigkeit:
- In der Probezeit gilt meist nur eine sehr kurze Kündigungsfrist von wenigen Tagen (achten Sie auf die Formulierung „zum Ende der Arbeitswoche“) oder auch Wochen („zum Ende des Monats“)
- Sie sind schon über zwei Jahre im Unternehmen: Dann müssen Sie einen Monat warten, bis Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber unterschreiben können.
- Sie sind mehr als fünf Jahre bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt: Dann haben Sie in der Regel eine Frist von zwei Monaten.
- Sie sind mehr als acht Jahre im Unternehmen: Dann müssen Sie drei Monate warten.
- Wenn Sie mehr als zehn Jahre in der Firma sind haben Sie eine Kündigungsfrist von vier Monaten.
Kündigung Arbeitsvertrag Vorlage downloaden:
Um Ihren Job zu kündigen, benötigen Sie eine schriftliche Kündigung. Wir stellen Ihnen hier unsere Kündigungs-Vorlage zum Download zur Verfügung. Die Vorlage können Sie einfach per E-Mail anfordern, nachdem Sie sich zu unserem Newsletter angemeldet haben. Sie können das Dokument dann im Word-Format öffnen und die Felder entsprechend anpassen und ausfüllen.
Tipp von uns:
Kündigung des Arbeitsvertrages: Die individuellen Regelungen
Die Zahlen von oben gelten allerdings nur dann, wenn es keine individuell vereinbarten Regelungen gibt. es ist nämlich durchaus machbar auch Fristen zu vereinbaren, die davon abweichen. Eine Standardregelung ist meist, die Kündigungsfrist auf drei Monate zum Monatsende festzulegen.
Wenn Sie eine derart lange Frist aber nicht einhalten möchten, können Sie Ihren Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten. Durch einen derartigen Vertrag wird das Arbeitsverhältnis schneller beendet (wenn beide Parteien das wünschen auch mit sofortiger Wirkung) und Sie können den Vertrag bei Ihrem neuen Arbeitgeber unterschreiben.
Kündigung des Arbeitsvertrages: Die außerordentliche Kündigung
Neben dem Aufhebungsvertrag existiert noch die Möglichkeit einer außerordentlichen, also fristlosen, Kündigung. Die ist jedoch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht ganz einfach durchzuführen und kommt gerade von Arbeitnehmerseite recht selten vor.
Die Hürden für eine fristlose Kündigung sind nämlich hoch: Sie müssen vorab Ihren Arbeitnehmer abmahnen. Bei dem Vergehen muss es sich um etwas schwerwiegendes handeln. Ein Grund ist beispielsweise, dass der Arbeitnehmer wiederholt den Arbeitsschutz ignoriert hat, oder wiederholt den Lohn zu spät ausbezahlt hat. Auch sexuelle Belästigung und die Anstiftung zu einer Straftat können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Kündigung des Arbeitsvertrages: Das sollten Sie beachten
Wenn Sie ihren Arbeitsvertrag kündigen möchten, sollten Sie das schriftlich machen und sich eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers aushändigen lassen. Auf der Bestätigung sollte das konkrete Datum der Beendigung des Arbeitsvertrages verzeichnet sein.
Achten Sie darauf, dass Sie im Briefkopf der Kündigung Ihre und die Adresse des Arbeitgebers richtig schreiben. Möchte Ihr Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht kündigen, können Formfehler die Angelegenheit hinauszögern.
Ganz wichtig sind auch das Datum und der Ort, die vor die Betreffzeile gehören, sowie Ihre Unterschrift am Ende der Kündigung.
Wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben, können Sie zwei weitere Zeilen einfügen: Eine für die Unterschrift des Arbeitgebers und eine mit dem Zusatz: „Kündigung erhalten am…“. Nehmen Sie zwei Exemplare zur Kündigung mit und lassen Sie sich eins von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben. So haben Sie sofort einen Beweis darüber, dass der Arbeitsvertrag gekündigt wurde.
Bildnachweis: Fotolia Stockfotos-MG