Internet und Telefon kündigen
Wenn der Internet- und Telefonanbieter gewechselt oder ein noch laufender Vertrag gekündigt werden soll, gilt es einige Dinge zu beachten. Der folgende Text gibt hierzu nützlich Hilfestellungen und beschreibt wie der Wechsel und die Kündigung durchgeführt werden sollten.
Wechsel oder Kündigung?
Zunächst muss entschieden werden, ob lediglich der alte Vertrag gekündigt oder direkt bei einem anderen Anbieter ein neuer abgeschlossen werden soll. Wenn der Internetanschluss zwar bestehen bleiben soll, aber das zu günstigeren Konditionen, macht ein Anbieterwechsel Sinn.
So würde direkt nach der Kündigung der neue Vertrag geschlossen werden. Dies hat den Vorteil, dass die alte Nummer behalten werden kann. Zudem wird häufig auch von dem neuen Anbieter als Serviceleistung die Kündigung alten Vertrages angeboten.
Hierbei sollte die Kündigungsfrist nicht verpasst werden, die bei den meisten Internet- und Festnetzverträgen 3 Monate beträgt. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere Monate. Daher macht es Sinn, sich den Stichtag in den Kalender einzutragen.
Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Eine Sonderkündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wie zum Beispiel wenn eine Privatinsolvenz vorliegt oder es zu einem Todesfall gekommen ist. Zudem kann auch ein Sonderkündigungsrecht erhalten werden, wenn ein Umzug ins Ausland ansteht.
Hierbei muss der Kunde jedoch vorweisen können, dass sich der neue Wohnort auch wirklich im Ausland befindet. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte in den AGBs des jeweiligen Anbieters nachgelesen werden, welche Sonder-Kündigungsgründe er akzeptiert. Zudem steht den Kunden hierzu auch die Hotline oder der Kundendienst zur Verfügung.
Ein weiterer Grund für eine Sonderkündigung kann ein Umzug auch innerhalb Deutschlands sein. Denn wenn der jeweilige Anbieter den Kunden an dem neuen Ort nicht mehr versorgen kann, kann dieser natürlich auch nicht mehr dessen Service nutzen.
Seit dem Jahr 2012 wurde ein neues Telekommunikationsgesetz auf den Weg gebracht, das die Rechte der Nutzer stärkt. So wurde geregelt, dass diese nicht mehr zahlen müssen, wenn der Telefonanbieter an dem neuen Wohnort nicht verfügbar ist. Hierbei kann also ein Sonderkündigungsrecht erhalten werden, wobei eine 3-Monats-Frist zum Monatsende eingehalten werden muss.
Kündigung Internet & Telefon Vorlage downloaden:
Wir stellen Ihnen hier unsere Kündigungs-Vorlage für Internet & Telefon zum Download zur Verfügung.
Die Vorlage können Sie ganz einfach und schnell per E-Mail anfordern, nachdem Sie sich zu unserem Newsletter angemeldet haben. Im Anschluss kann das Dokument im Word-Format geöffnet und angepasst werden.
Tipp von uns:
Wechsel des Internet- und Telefonanbieters
Soll der bestehende Anschluss behalten und lediglich der Anbieter gewechselt werden, gilt es einige Punkte zu beachten. Zunächst muss ein neuer, idealerweise ein günstigerer, Anbieter gefunden werden. Hierfür können diverse Preis-Vergleichs-Seiten genutzt werden, die in kürzester Zeit den günstigsten Vertrag zu den gewünschten Bedingungen finden.
Zudem muss auch überlegt werden, ob die alte Nummer behalten werden soll. In einigen Fällen können hierdurch zusätzliche Kosten entstehen.
Welche Informationen muss das Kündigungsschreiben enthalten, welche Form sollte es haben?
In der Regel müssen Verträge schriftlich oder in Form einer E-Mail gekündigt werden. In dem Kündigungsschreiben sollte der Name, die Adresse, die Kundennummer und auch das Kündigungsdatum stehen. Aboalarm bietet die Möglichkeit, schnell und einfach diverse Verträge zu kündigen. Der Anbieter schickt dann das Sendeprotokoll der erfolgreichen Kündigung an den Kunden, damit dieser hierzu einen Beleg erhält.